
    
Bericht des Bundeskriminalamtes an den
Herrn Bundesminister des Innern
Das von der Fa. Diehl*) in Rüsselsheim zur Verfügung gestellte Rastergerät „Diletta“ ermöglicht es, in einem Arbeitsgang sowohl die zweifache Rasterung als auch die Perforation des im Ausweis mittels Klebstoff befestigten Lichtbildes zu vollziehen.
Zudem erfolgt die Rasterung bei diesem Gerät mittels Hebeldruck. Dadurch wird erreicht, daß das Lichtbild einen stets gleichmäßigen Prägedruck erfährt. Die Gefahr einer oberflächlichen Rasterung und somit einer unvollkommenen Verbindung zwischen Bild und Bildträger ist deshalb weitestgehend ausgeschlossen.
Die mit der Rasterung gleichzeitig erfolgende Perforation läßt außerdem die bei Lichtbildumklebungen mögliche Verwendung eines zusätzlichen Klebemittels besser erkennen.
Das in Rede stehende Gerät entspricht also sicherungstechnisch durchaus den gestellten Anforderungen und bietet zudem noch gegenüber den bisher bekannten Geräten den Vorteil der besseren Handhabung.
Bei den von der Fa. Diehl*) zur Untersuchung eingesandten vier Klebstoffproben handelt es sich um Dispersionskleber. Die hier durchgeführten Versuche ergeben, daß von diesen vier Proben das Klebemittel mit der Bezeichnung „A/D 94-5 B“ den gestellten sicherungstechnischen Anforderungen am besten entspricht.
Aufgrund seiner Wasserbeständigkeit und Lösungsmittelfestigkeit sowie seiner Thermostabilität übertrifft dieses Klebemittel auch die klebetechnischen Eigenschaften des Paßbildklebers „FS“. Aus den erarbeiteten Befunden ergibt sich somit, daß sowohl das Rastergerät „Diletta“ als auch der Kleber „A/D 94-5 B“ zur Befestigung von Lichtbildern in Reisepässen und Personalausweisen unbedingt zu empfehlen sind.
*) seit 1991 Fa. DILETTA Maschinentechnik GmbH
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